Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fastenwoche „Aktives Heilfasten nach Buchinger“ · Praxis Rimma Siemens

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an der mehrtägigen Fastenwoche „Aktives Heilfasten nach Buchinger“ (nachfolgend „Reise“), die von Rimma Siemens, Eichenkamp 3, 32351 Stemwede-Dielingen (nachfolgend „Veranstalterin“) angeboten und durchgeführt wird.
Die Reise umfasst Unterkunft, Verpflegung, fachliche Begleitung und ein Begleitprogramm und stellt eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB dar. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Mit der Anmeldung – schriftlich, per E-Mail oder über das Anmeldeformular auf der Website – bietet die teilnehmende Person (nachfolgend „Teilnehmer“) der Veranstalterin den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Veranstalterin zustande, die mit einer Anmeldebestätigung (in Textform) erfolgt.

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung.

Im Reisepreis enthalten sind insbesondere:

  • 6 Übernachtungen im gebuchten Zimmertyp (Einzel- oder Doppelzimmer)
  • Verpflegung im Rahmen des Fastenprogramms (Gemüsebrühen, Säfte, Tees)
  • individuelle Fasten-Anamnese und Begleitung durch die Fastenleiterin
  • Begleitprogramm (z. B. sanftes Yoga, Spaziergänge, Atemübungen)

Nicht im Reisepreis enthalten sind insbesondere An- und Abreise (Flug, Transfer bzw. Mietwagen) sowie optionale Zusatzbehandlungen. Diese sind gesondert zu buchen und zu vergüten.

4. Zahlung und Sicherungsschein

Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises ist nach Vertragsschlus fällig. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zu zahlen.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierung)

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

Tritt der Teilnehmer zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung verlangen, sofern der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach folgender Staffelung (bezogen auf den Reisepreis pro Person):

Rücktritt vor Reisebeginn Pauschale je Person

  • bis 60 Tage vorher 20 % des Reisepreises
  • 59 bis 30 Tage vorher 40 % des Reisepreises
  • 29 bis 15 Tage vorher 60 % des Reisepreises
  • 14 bis 7 Tage vorher 80 % des Reisepreises
  • ab 6 Tage vorher oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Veranstalterin bleibt der Nachweis eines konkret höheren Schadens vorbehalten; in diesem Fall ist sie verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.
Der Teilnehmer kann statt des Rücktritts verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (Ersatzteilnehmer, § 651e BGB), sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt. Mehrkosten, die durch den Eintritt entstehen, trägt der Teilnehmer.

6. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin kann bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Vertrag genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 3 Personen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

Die Veranstalterin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Gesundheitliche Teilnahmevoraussetzungen und Kontraindikationen sind gesondert geregelt (Ziffer 8).

7. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen erheblich beeinträchtigen, können sowohl die Veranstalterin als auch der Teilnehmer den Vertrag nach Maßgabe von § 651h Abs. 3 und § 651l BGB kündigen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Entschädigung.

8. Gesundheitliche Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten

Es handelt sich um einen Kurs zum Thema „Fasten für Gesunde“ und nicht um ein Heilfasten unter ärztlicher Leitung. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung. Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er volljährig ist, sich für gesund hält, nicht schwanger oder stillend ist und nicht unter einer Essstörung leidet.

Personen mit bekannten Gallensteinen, Gicht oder bei Einnahme blutverdünnender Medikamente dürfen nicht teilnehmen. Kontrollbedürftige Medikamente sind weiterhin einzunehmen. Bei gesundheitlichen Fragen ist vor der Anmeldung der behandelnde Arzt zu konsultieren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Veranstalterin relevante gesundheitliche Einschränkungen vor Reisebeginn mitzuteilen.

9. Haftung

Die vertragliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit gesetzlich zulässig (§ 651p BGB). Die Haftung für Körperschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt und wird nicht beschränkt.

Für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Flug, Transfer), haftet die Veranstalterin nicht für die ordnungsgemäße Erbringung, sofern hierauf in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich hingewiesen wurde.

10. Mängel und Abhilfe

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich gegenüber der Veranstalterin (bzw. der Reiseleitung vor Ort) anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterlässt der Teilnehmer die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche gemindert sein.

11. Datenschutz, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Praxis. Es gilt deutsches Recht. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 13. Juni 2026